Die Regelungen für die Büchereien bleiben im großen und ganzen gleich wie in der bisherigen Alarmstufe. Wichtig ist, dass Impfnachweise „in digital auslesbarer Form vorzulegen“ sind –> wir brauchen also einen Nachweis mit QR-Code. Sollten Sie kein geeignetes Smartphone besitzen können Ihnen die Apotheken eine Karte mit QR-Code ausstellen.
Außerdem müssen Sie zusätzlich „ein amtliches Ausweisdokument im Original“ zur Kontrolle vorlegen.